BAE (Mütter)

Alleinerziehende Mütter bis 28 Jahre, die vom Grundsatz ausbildungsfähig sind, aber ohne Unterstützung (Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung) keine Ausbildung erfolgreich abschließen würden. (SGB II - Personenkreis)

Das Kolping-Bildungswerk schließt mit der jungen Mutter einen Ausbildungsvertrag ab. Die fachpraktische Ausbildung der einzelnen Auszubildenden, z.B. Verkäuferin, Kauffrau im Einzelhandel, Bürokauffrau, Kauffrau für Bürokommunikation etc., findet in Kooperationsunternehmen statt, die eine Ausbildungsberechtigung für diese Berufe besitzen.

Die Auszubildenden besuchen die Fachklassen in den zuständigen Berufskollegs. Zum Stütz- und Förderunterricht, der Nacharbeitung des Berufsschulstoffs, der Vorbereitung auf Klassenarbeiten, Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen, sowie der sozialpädagogischen Begleitung kommen die Auszubildenden zum Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Köln e.V.

Seit der Novelierung des Berufpflichtgesetzes 2.Teil § 8 Abs.1-3 vom 01.04.2005 kann die wöchentliche Arbeitszeit bei berechtigter Interesse von Auszubildenden, z.B. wegen Versorgung des Kindes, auf Antrag bei der IHK oder HWK, verkürzt werden bei Beibehaltung der regulären Ausbildungsdauer.